Pro Sieben, die “Promotion” und der Zeitgeist
03.Juni 2008
Schauen wir uns doch noch einmal genauer die Gründe an, die Pro Sieben gegenüber dem Verwaltungsreicht Berlin dafür angeführt hat, dass nach Auffassung des Senders eine Dauerwerbesendung auch als “Promotion” gekennzeichnet werden können müsste (die Vorgeschichte steht hier). Denn die lassen erahnen, wie sehr man sich in München Mühe geben musste, überhaupt etwas Entlastendes zusammenzukratzen.
- Laut Pro Sieben gibt es im Rundfunkstaatsvertrag keine Vorgabe, eine Dauerwerbesendung exakt als “Dauerwerbesendung” kennzeichnen zu müssen, sondern bloß “als solche”. Aus den Werberichtlinien der Landesmedienanstalten (wo die Vorgabe deutlicher formuliert ist) könnten keine Rückschlüsse gezogen werden, weil diese “nicht verbindlich” seien.
- Wenn Pro Sieben Dauerwerbesendungen während ihres gesamten Verlaufs als “Dauerwerbesendung” kennzeichnen müsse, bestehe eine “Ungleichbehandlung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk”, da von ARD und ZDF in den Richtlinien lediglich ein “Hinweis” auf eine Dauerwerbesendung verlangt würde.
- “Promotion” sei ja dasselbe wie “Werbung”, das stehe im Duden, und die Landesmedienanstalten wären einverstanden, wenn Sendungen als “Werbung” gekennzeichnet werden statt als “Dauerwerbesendung” (letzteres stimmt tatsächlich).
- “Promotion” sei ein Synonym, “das der durchschnittlich verständige und informierte Zuschauer ohne weiteres erkennen könne”. Der Begriff “entspreche dem allgemeinen Sprachgebrauch, er werde in der alltäglichen Praxis zum Beispiel bei Kinopremieren, in der Tagespresse wie auch im sonstigen Printbereich off- und online genutzt.” Und der Begriff “entspreche dem derzeitigen Zeitgeist”.
- Durch die Verwendung des Quelle-Logos über der Kennzeichnung “Promotion” erhalte der Zuschauer “noch die zusätzliche Aufklärung, dass es sich um eine Werbesendung handele”.
- Und last but not least: Ohne die Verwendung des Begriffs “Promotion” befürchtet der Sender, “dass Werbekunden abspringen oder zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und in die Printmedien abwandern könnten”.
(alle Zitate aus dem Beschluss des VG Berlin vom 26. Mai 2008, pdf)
Sämtliche Punkte sind vom Gericht zurückgewiesen worden. Und das ist angesichts der Absurdität der Argumente auch kein Wunder. Man muss sich das bloß mal vorstellen: Es geht um Medienregulierung, um klare Vorgaben und Gesetze — und Pro Sieben kommt mit dem Zeitgeist.
Richtig ärgerlich ist aber der letzte Punkt. Es ist natürlich Blödsinn, dass Werbekunden zur Konkurrenz gehen, wenn Sie bei den Privaten nicht mit dem Wort “Promotion” werben dürfen, weil das bei ARD und ZDf genauso wenig geht und meist völlig unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden. Dazu haben sowohl Quelle als auch Rewe mir auf Nachfrage versichert, dass die Kennzeichnung als “Promotion” vom Werbezeitenvermarkter Seven One Media an Sie herangetragen wurde.
Vor allem widerlegt sich Pro Sieben dabei selbst. Denn manche Dauerwerbesendungen sind — man glaubt es kaum — auch bei Pro Sieben durchgehend korrekt gekennzeichnet:




Screenshots: Pro Sieben, 22. Mai 2008
Artikel gespeichert unter: Im Fernsehen
Stichwörter: Dauerwerbesendung, Landesmedienanstalten, Pro Sieben
bisher 3 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. nona | 03.Juni 2008 at 21:34
Werbung wird natürlich auch nicht dadurch erträglicher, dass man sie mit unnötigen Anglizismen tarnt, oder versucht sie damit irgendwie, ja was… “cooler” erscheinen zu lassen. Dass das “Zeitgeist” sein soll ist ja nicht als Dienst am Zuschauer gedacht (was …irgendwie… deren Argument zu sein scheint), sondern soll ja den Zuschauer zumindest unterbewusst hinter’s Licht führen bzw. nicht plakativ abschrecken. Also genau das, was die Regulierung ja prinzipiell verhindern soll/will.
“Huch, das ist ja Werbung, hui wie altbacken, nee das kuck ich nich…”
“Whoa kühl, das ist aber Promotion, na da schaumermal…”
Exkremente stinken auch dann, wenn man “Advanced Productivity Gardening Dünger” draufschreibt.
Gah… Bauernfänger. >:(
2. Die Zukunft, das unentdec&hellip | 04.Juni 2008 at 16:05
[...] +++ Werbung?, Muss auch so heißen! ProSieben darf eine Dauerwerbesendung nicht als “Promotion” deklarieren. Hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Grund für den Streit zwischen ProSieben und der Medienanstalt ist eine Sendung vom 30. November 2006. Das ging fix! [...]
3. Dauerwerbesendung mit G. &hellip | 05.Juni 2008 at 18:38
[...] Der Peer dokumentiert drüben aufopferungsvoll, wie die Sendergruppe ProSiebenSat.1 sich bis zuletzt mit allen Kräften dagegen gestemmt hat, ihre „Dauerwerbesendungen” als „Dauerwerbesendungen” zu kennzeichnen — und jetzt doch ein Gerichtsurteil kassiert hat, das ihnen den verschleiernden Ersatzbegriff „Promotion” untersagt. [...]
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