Gericht entscheidet: Schluss mit “Promotion”
03.Juni 2008
Vier Monate nachdem Pro Sieben beim Verwaltungsgericht Berlin ein Eilverfahren angestrengt hat, um die Beanstandung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gegen eine unzureichende Kennzeichnung der Dauerwerbesendung “Mein Styling, meine Quelle” auszusetzen, hat das Gericht entschieden. Und zwar gegen Pro Sieben. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es ziemlich eindeutig:
“Die Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung mit dem Begriff ‘Promotion’ verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag.”
Damit ist die Interpretation des Senders, Dauerwerbesendungen müssten lediglich generell gekennzeichnet sein (“als solche”) ausgehebelt. Zur Begründung des Senders führt das Gericht Folgendes aus:
“Der Sender hatte argumentiert, der Schriftzug ‘Promotion’ stelle eine hinreichende Kennzeichnung der Dauerwerbesendung dar. Promotion sei ein Synonym für Werbung, das der durchschnittlich verständige und informierte Zuschauer ohne Weiteres erkennen könne; der Begriff entspreche dem allgemeinen Sprachgebrauch, der vor allem bei Kinopremieren sowie in den Printmedien häufig genutzt werde. Sollte die Kennzeichnung als Promotion untersagt werden, würden seine Werbekunden abwandern.”
In Berlin sah man das anders. Im Beschluss (pdf) steht (Hervorhebung von mir):
“Die sofortige Erkennbarkeit durch eine immer gleiche Kennzeichnung als Dauerwerbesendung wäre aufgegeben, wenn je nach Sendeformat jeweils unterschiedliche Bezeichnungen einer solchen Werbesendung zugelassen würden. Jede dieser Veränderungen führt zu Unsicherheiten und Unklarheiten bei den Zuschauern. Zudem stellt der Begriff ‘Promotion’ einen Anglizismus dar, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der Zuschauer sich eine unrichtige Vorstellung von der Bedeutung dieser neuen und noch ungewohnten Kennzeichnung macht. Im Übrigen ist der Begriff ‘Promotion’ nicht nur als Synonym für Werbung belegt, sondern auch mit anderen Bedeutungen, wie etwa dem Erwerb der Doktorwürde. Auch diese Mehrdeutigkeit spricht gegen die Zulässigkeit als Synonym für eine Dauerwerbesendung.”
Im Übrigen bestehe ein “überwiegendes öffentliches Interesse” daran, dass die Beanstandung der MABB sofort greife, da “nur so verhindert werden kann, dass Zuschauier durch die Kennzeichnung zukünftiger Dauerwerbesendungen (…) mit dem Schriftzug ‘Promotion’ bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache verunsichert werden oder einer Fehlinterpretation unterliegen”.
Bis zur Entscheidung im eigentlichen Verfahren darf Pro Sieben Dauerwerbesendungen nicht als “Promotion” kennzeichnen. Aber zumindest für “Mein Styling, meine Quelle” hatte sich das ja eh schon erledigt.
Ach ja, und die MABB schreibt in einer eigenen Pressemitteilung, dass sie “zukünftige Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht sofort vollziehbar ahnden” wird. Wie schön. Eine Beanstandung der falsch gekennzeichneten Dauerwerbesendung “Maybelline Jade” bei Pro Sieben steht meines Wissens noch aus. Seit mindestens einem Jahr.
(Nachtrag, 4. Juni: Auf Nachfrage erklärt die MABB, man habe Pro Sieben bereits um Stellungnahme zu “Maybelline Jade” gebeten. Und am Dienstagabend nach “Germany’s Next Topmodel” war “Maybelline Jade” korrekt als Dauerwerbesendung ausgewiesen.)
Nachtrag: Aus dem Bescheid des VG Berlin geht auch hervor, wie die MABB arbeitet. Beanstandet wurde die “Mein Styling, meine Quelle”-Sendung vom 30. November 2006, am 12. Oktober 2007 bekam Pro Sieben Gelegenheit zur Stellungnahme, am 7. Dezember 2007 beschloss der Medienrat der MABB, eine Beanstandung auszusprechen, die am 28. Dezember 2007 dann auch tatsächlich verschickt wurde.
Mehr zu den Argumenten von Pro Sieben für die “Promotion”: hier.
Artikel gespeichert unter: Im Fernsehen
bisher 4 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. Danny^ | 03.Juni 2008 at 18:24
Sieg der Gerechtigkeit? Oder doch nur ein lauer Furz? Wie lang hat das jetzt gedauert, mehr als ein Jahr?
Die einzige Schelte dem Sender gegenüber war doch einzig das auf die Finger hauen durch das Gericht.
Wenn ich als unbescholtener Bürger auch nur 100 Euro an der Steuer vorbeführen würde, würde ich demnächst meine Seife in einer Gefängnisdusche aufheben dürfen. Mein “Bambus wäre ausgeblüht”.
Naja, wozu aufregen? Mehr Öffentlich-rechtliches gucken, dass lindert den Schmerz.
2. Marcel | 03.Juni 2008 at 19:32
Dann bin ich ja mal gespannt, ob der Make-Up-Tipp heute Abend im Anschluss an GNTM bereits eine Dauerwerbesendung ist.. Habe da irgendwie Zweifel
3. medienpiraten.tv » &hellip | 04.September 2008 at 08:45
[...] besser gefällt als das Wort “Dauerwerbesendung”, hat der Konzern kürzlich einen recht eindeutigen Beschluss kassiert: Dauerwerbesendungen müssen “Dauerwerbesendung” heißen, und nicht [...]
4. medienpiraten.tv » &hellip | 12.Dezember 2008 at 15:35
[...] Erst scheiterte Sat.1 im “Osterhasenprozess” gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Rheinland-Pfalz und bekam vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße untersagt, Schleichwerbung in Unterhaltungsshows zu zeigen. Dann gab es Ärger für Pro Sieben, weil der Sender konsequent die Vorschrift ignorierte, “Dauerwerbesendungen” auch als solche zu kennzeichnen und sie stattdessen “Promotion” nannte, was das Verwaltungsgericht Berlin im Sommer (vorläufig) verbot. [...]
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