Pro Sieben Sat.1: Regelverstöße mit System
15.April 2008
Es gibt ein schönes Beispiel dafür, wie wenig es die Sendergruppe Pro Sieben Sat.1 stört, dass jemand in den Rundfunkstaatsvertrag geschrieben hat, es gebe Regeln zur Kennzeichnung von Werbung für private Fernsehveranstalter.
Am 28. Dezember 2007 hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) eine Beschwerde an den Sender Pro Sieben geschickt und angemahnt, dass die von Pro Sieben gezeigte Dauerwerbesendung “Mein Styling, meine Quelle” nicht — wie es im Rundfunkstaatsvertrag steht — während ihrer gesamten Laufzeit als “Dauerwerbesendung” gekennzeichnet war, sondern als “Promotion”. Pro Sieben hat einen Monat später, am 28. Januar 2008, beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Beschwerde geklagt. (Den exakten Wortlaut der Beschwerde kann ich leider nicht wiedergeben, da die MABB die Beschwerde im laufenden Verfahren nicht herausgibt.)
Weil die Beschwerde aber bis zum endgültigen Gerichtsurteil gültig ist, Pro Sieben also diese Praxis nicht wiederholen darf und die Klage dagegen keine aufschiebende Wirkung hat (wie es im Juristendeutsch so schön heißt), hat der Sender auch gegen diese vorläufige Gültigkeit geklagt — per Eilantrag vom 29. Januar 2008. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt auf Anfrage: Noch ist kein Urteil gefällt worden. Und das Gericht muss ja auch erst über den “Eilantrag” entscheiden, bevor es sich um die eigentliche Klage kümmern kann.
Und was macht Pro Sieben? “Mein Styling, meine Quelle”, das 2008 fortgesetzt wird, einfach korrekt als “Dauerwerbesendung” kennzeichnen? Ach, wie unkreativ wäre das denn?
Nein, Pro Sieben hat “Mein Styling, meine Quelle” einfach zum Schwestersender Sat.1 verschoben, wo die Sendung derzeit am Donnerstag gegen 9.55 Uhr gezeigt wird, der Sat.1-Lieblingszeit für falsch gekennzeichnete Dauerwerbesendungen. Auf diesem Platz wird die Sendung wieder als “Promotion” gelabelt, was die MABB ja beanstandet hat. Pro Sieben verstößt damit aber nicht gegen die vorläufige Gültigkeit der Beschwerde — denn für Sat.1 ist ja eine ganz andere Landesmedienanstalt, die LMK Rheinland-Pfalz, zuständig, der das erstmal auffallen muss.

Screenshot: Sat.1 (vom 3.4.2008)
Besser lässt sich eigentlich nicht beschreiben, wie Pro Sieben Sat.1 die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags ignoriert und selbst während eines laufenden Gerichtsverfahrens, das man selbst angestrengt hat, noch weiterwirbt als wäre nichts gewesen. Es scheint fast, als hätte der Verstoß gegen die Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen System: Einer meiner ersten Blog-Einträge vor anderthalb Jahren bezog sich auf eine Dauerwerbesendung, die nach dem Sat.1-Frühstücksfernsehen lief und wie folgt gekennzeichnet war:

Screenshot: Sat.1
Und montags zeigt Sat.1 nach dem Frühstücksfernsehen gerade die Dauerwerbesendung “Das REWE Vitalitätsprogramm” (Rewe-Pressemitteilung), in der DFB-Koch Holger Stromberg am Herd steht, flugs gesunde Gerichte zubereiten soll und Sätze sagt wie:
“Das hab ich schon in die Pfanne gelegt und mit Bio-Öl… — Rewe-Bio-Öl eingepinselt…”
Auch die Rewe-Sendung ist als “Promotion” gekennzeichnet.


Screenshots: Sat.1 (vom 14.4.2008)
Es lässt sich schwer belegen, aber die Vermutung, dass das bei Pro Sieben und Sat.1 seit Jahren so geht, liegt nahe. Weil ihnen das, was im Rundfunkstaatsvertrag steht, nicht gefällt, und sich die Sender nicht verpflichtet fühlen, sich an die Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten (pdf) zu halten, erfinden Sie einfach Begriffe, die ihnen in den Kram passen. Und meistens kommen sie damit ja auch durch — wieso also sollte man auf diese Praxis verzichten?
“Wir fischen schon das Gröbste weg”, hat mir Norbert Schneider, Vorsitzender der gemeinsamen Landesmedienanstalten-Prüfstelle GWSPM in der vergangenen Woche auf die Frage geantwortet, ob es nicht schärfere Kontrollen und Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag brauche. Ich fürchte: Wenn die Kontrolleure schon fischen, dann wohl eher im Trüben.
Und ja, es gibt noch eine Schlusspointe: Die Beschwerde, gegen die Pro Sieben gerade klagt, hat, selbst wenn die MABB sich durchsetzen sollte, keine weiteren Konsequenzen, außer dass Pro Sieben dann auch offiziell wüsste, dass die beanstandete Praxis nicht in Ordnung war. Die Landesmedienanstalten hätten zwar auch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, aber das passiere nur in Ausnahmen, wie Schneider bestätigt. Ich bin nicht sicher, was sich ein Sender alles erlauben kann, um ein Bußgeld wegen einer so genannten “Ordnungswidrigkeit” zu erhalten. Aber immerhin leistet Pro Sieben Sat.1 auf diesem Feld ja gerade Pionierarbeit.
Mehr dazu steht auch im Text “Schleich dich, Werbung!” für die “F.A.S.” bei FAZ.NET
Immer noch aktuell: “Schafft die Landesmedienanstalten ab!” bei FAZ.NET (von 2005)
Artikel gespeichert unter: Im Fernsehen
bisher 9 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. medienpiraten.tv » &hellip | 15.April 2008 at 19:55
[...] Siehe auch: “Pro Sieben Sat.1: Regelverstöße mit System” 1f45 [...]
2. viewer | 17.April 2008 at 20:59
Heute bei den Top-Models: Die Mädchen sollen für ein echtes Casting mit einem Auto posieren. Der PKW war für 5 Minuten Sendezeit im Mittelpunkt fast jeder Einstellung und auch wenn das Logo nicht zu sehen war, so konnte man schon klar erkennen, dass es sich um einen VW handelte. Und was für ein Zufall: nur 2 Minuten später vor der nächsten Werbepause präsentierte sich VW als Sponsor des Gewinnspiels.
Dreister geht es wohl nicht mehr!
3. Peer | 18.April 2008 at 20:55
@viewer: Ich halte das, was Pro Sieben mit dem VW-Casting gemacht hat, für top! Da war nirgends der Markenname erwähnt, und es wurde nicht mal gesagt, wo und für wen das Casting gleich stattfindet – das ist im Vergleich dazu, wie sonst Partner unterstützt werden, geradezu bemüht zurückhaltend.
Das könnte daher kommen, dass Sponsoren in der Sendung, die sie unterstützen, nicht direkt für ihre Produkte werben dürfen. Das ist diesmal quasi klug umgangen worden.
Warum ausgerechnet diesmal? Ich hab keine Ahnung.
4. daytie | 25.April 2008 at 21:38
ich weiss gar nicht warum man sich da so aufregt. Unter Promotion verstehe ich immernoch Werbung – übrigens steht das auch so im Duden…
5. Wortfeld » Telefonk&hellip | 29.April 2008 at 00:14
[...] Ein Nachtrag zum britischen Anrufquiz-Skandal von 2007: Laut Guardian liegt die Strafe, die der Sender ITV für den Zuschauerbetrug zahlen muss, bei vier Millionen Pfund, also etwa fünf Millionen Euro. Dabei hat der Kommunikations-Regulierer Ofcom noch lange nicht die Höchsstrafe verhängt, unter anderem weil ITV zusätzlich bis zu zehn Millionen Euro an die Zuschauer zurückzahlen muss. (Zum Vergleich: Medienaufsicht in Deutschland.) [...]
6. Lukas | 02.Mai 2008 at 00:20
Peer, Peer, Peer! Heute stand bei den Schminktipps nach GNTM doch tatsächlich “Dauerwerbesendung” statt “Promotion”. Ich glaub, die lesen Dein Blog!
7. Peer | 02.Mai 2008 at 19:26
@Lukas: Leider nur am Anfang und am Ende der Schminktipps, dazwischen switchen sie auf “Promotion”. Das ist noch irritierender, wenn man drauf achtet, ich weiß…
8. Thomas | 09.Juli 2008 at 15:11
Mir ist das eigentlich egal ob die da für bestimmte Marken oder Produkte werden. Sollen Sie es doch tun.
9. medienpiraten.tv » &hellip | 03.September 2008 at 18:45
[...] Beispiel bei der Kennzeichnung von Werbung. Und weil den Werbezeitenverkäufern in Unterföhring das Wort “Promotion” besser gefällt als das Wort “Dauerwerbesendung”, hat der Konzern kürzlich einen recht eindeutigen [...]
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