Dabei ist doch nicht alles
18.Juni 2007
Das Spannendste am Casting für die RTL-Show “Das Supertalent”, bei der Sänger, Musiker, Tänzer, Zauberer, Akrobaten, Comedians, Tier-Dresseure, Travestiekünstler und Imitatoren gesucht werden, steht auf der dritten Seite des Bewerbungsbogens (pdf):
“Ich willige ein, dass GRUNDY Light Entertainment GmbH („Produzentin“) und RTL Television GmbH („Sender“) unwiderruflich und unentgeltlich Bild- und/oder Tonaufnahmen im Rahmen des Castings (…) anfertigen und dass diese zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt, beliebig häufig, auch ausschnittsweise umfassend durch die Produzentin, den Sender und durch von diesen ermächtigte Dritte genutzt werden, zu kommerziellen und nicht-kommerziellen, öffentlichen und nicht-öffentlichen Zwecken, insbesondere zu Zwecken (1) der beliebig häufigen Sendung in Fernsehen, Internet und Hörfunk (…); (2) der Verfilmung und Vertonung; (3) der Zurverfügungstellung zum individuellen Abruf (…); (4) der außerrundfunkmäßigen audiovisuellen Verwertung auf Bild-/Tonträgern; (5) der Vervielfältigung und Verbreitung; (6) der Synchronisation; (7) der Werbung (…); (8) des Merchandising (…); (9) des Abdrucks; (10) der Tonträgerverwertung; (11) der öffentlichen Festival- und Messenutzung; (12) der Archivierung und (13) der Einspeisung in Datenbanken, insbesondere ins Internet sowie (14) der interaktiven Nutzung. (…) Die Aufnahmen dürfen bearbeitet und die bearbeiteten Versionen ebenso umfassend genutzt werden wie ursprünglichen Aufnahmen.”
(Fettung von mir.)
Jetzt wüsste ich gerne: Was ist in diesem Zusammenhang denn eine “interaktive Nutzung”? Die dabei-ist-alles-Masche?
Oh, und noch ein Hinweis an die lieben südamerikanischen Lamadompteure, die eigens anreisen werden:
“Ausländische Staatsangehörige müssen eine mindestens bis zum 31.12.2007 gültige Aufenthaltsgenehmigung beim Casting vorlegen.”
Artikel gespeichert unter: Im Fernsehen
Stichwörter: Casting, Das Supertalent, Grundy Light Entertainment, RTL
bisher 8 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. Lukas | 18.Juni 2007 at 19:57
Ich bin ja kein Jurist, aber: Geht das überhaupt? Kann man seine Rechte überhaupt so nachhaltig abtreten?
Was ist denn z.B., wenn man nach dem Casting GVL-Mitglied wird?
2. Peer | 18.Juni 2007 at 20:36
@Lukas: Gute Frage.
3. Marc | 18.Juni 2007 at 22:09
Das spart später auch Recherchearbeit. Ich erinnere mich noch wie der HR wegen einer Wiederaustrahlung einer Kindertheateraufführung im “Darmstädter Echo” nach den damaligen Teilnehmern suchte, weil denen dadurch eine Vergütung zustand.
4. The Tryary WS » Yes&hellip | 19.Juni 2007 at 00:23
[...] medienpiraten.tv » Dabei ist doch nicht alles [...]
5. Frank | 19.Juni 2007 at 00:59
Preiswerter kann man wohl kaum an Sendematerial und Zeuchs zum Verkaufen drankommen…
6. Armin | 19.Juni 2007 at 09:11
Früher hat man seine Seele an den Teufel verkauft, wenn man es zu was bringen wollte – heute eben an die Medien.
7. Torsten Q | 29.April 2008 at 02:46
Weiß jemand, wie es ist, wenn man z.B. bei “das Supertalent” einen eigenen Song spielt? Behält man trotz der o.g. Einwilligungserklärung das Urheberrecht an dem Titel?
8. Musik Blog von Torsten Q &hellip | 29.April 2008 at 03:30
[...] Zum Bewerbungsformular, welches man ausgefüllt und unterschrieben zum ersten Casting mitbringen soll, gehört auch eine Einwilligungserklärung bezüglich Nutzungsrechten, deren theoretische juristische Folgen, ich noch nicht so ganz durchschaut habe… ich weiß nicht, ob es ratsam wäre, in der Sendung einen eigenen Song zu spielen… [...]
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