Qualitätsbekenntnis bei der “WAZ”
30.April 2007
Die WAZ-Mediengruppe will sich laut “Frankfurter Rundschau” einen “Verhaltenskodex” verpassen, mit dem Verstöße der Redaktion in Sachen Schleichwerbung stärker geahndet werden können. “Ein Bekenntnis zu Qualität und Unabhängigkeit des Journalismus”, lobt die “FR”.
“Bewusste Zuwiderhandlungen gegen Schleichwerbung, heißt es in dem Papier, das der FR vorliegt, hätten arbeitsrechtliche Konsequenzen. ‘Redaktionelle Leistung ist nicht käuflich’, wird an anderer Stelle klargemacht. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten und Berichten durch Geld oder sonstige Vorteilsgewährung bestechen lasse, ‘wird entlassen’.”
Mensch, die “WAZ”. Immer hart im Durchgreifen, wenn es darum geht, die eigene journalistische Glaubwürdigkeit zu sichern.
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bisher 3 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. DieterK | 30.April 2007 at 14:10
Einzelne Journalisten machen doch nur in Ausnahmefällen (auf eigene Rechnung) Schleichwerbung.
Das Problem ist die institutionalisierte Schleichwerbung, die immer engere Verzahnung zwischen Journalismus und PR.
Dagegen helfen “arbeitsrechtliche Konsequenzen” garantiert nicht. Wie zum Beispiel Springer jeden Tag aufs Neue beweist.
2. medienblogger | 30.April 2007 at 19:32
Das kommt natürlich darauf an, was man denn nun unter Schleichwerbung versteht. Sind wohlwollende Artikel über die regionale Wirtschaft, wie sie in Lokalzeitungen ja nicht selten sind, schon Schleichwerbung? Und wie sieht es mit dem Verhältnis von Anzeigenabteilung und Redaktion aus? “Macht dochmal über das neue Einkaufszentrum, dann können wir denen gleich unsere Anzeigen mitverkaufen.” – Hört man sowas in den Redaktionsräumen der WAZ, wenn “Frau Redlich” von Anzeigenabteilung hereinschneit?
Ich kenne die WAZ nicht als regelmäßiger Leser, aber ich finde es gut, dass sie einen solchen Kodex haben. Hoffen wir, dass sich auch alle daran halten werden.
3. proSchleichwerbung? | 30.April 2007 at 22:48
“Bewusste Zuwiderhandlungen gegen Schleichwerbung…hätten arbeitsrechtliche Konsequenzen. ” – das heißt ja dann, das es arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt, wenn man etwas *gegen* Schleichwerbung tut…
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